Sachverständige

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Aus diesem Grunde ist es mitunter schwierig, die Qualifikation eines Sachverständigen zu beurteilen. Es gibt jedoch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Institutionen, die nach erfolgten Qualifikationen und Prüfungen öffentliche Bestellungen oder Zertifizierungen durchführen und damit die Auswahl erleichtern.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen wird in Deutschland je nach Sachgebiet und Bundesland auf Grundlage des §36 Gewerbeordnung durch die Industrie- und Handelskammern, Handwerks- und Landwirtschaftskammern, Architekten- und Ingenieurkammern und von Regierungspräsidien durchgeführt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben gegenüber der staatlich beauftragten Bestellungskörperschaft in einem aufwendigen Auswahl- und Prüfungsverfahren den Nachweis ihrer persönlichen Eignung und ihren überdurchschnittlichen Sachverstand auf ihrem Fachgebiet nachgewiesen. Sie stehen unter fortwährender Aufsicht ihrer Bestellungskörperschaft und müssen sich alle 5 Jahre einer erneuten fachlichen Qualifikationsüberprüfung unterziehen.

Öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige haben ihre Tätigkeit stets objektiv, unabhängig und unparteiisch auszuüben. Darauf wurden sie vereidigt. Daher werden sie bevorzugt als Gerichtsgutachter hinzugezogen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen stellt in Deutschland seit Jahrzehnten ein besonderes und bewährtes Gütesiegel dar. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

Gütesiegel für Sachverstand

Gütesiegel für Sachverstand
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Zertifizierte Sachverständige

Der Begriff „Zertifizierung“ ist gesetzlich nicht geschützt. Daher kommt es bei der Beurteilung der Qualifikation des Zertifikatsinhabers insbesondere auf die Unabhängigkeit, Integrität und Qualifikation der zertifizierenden Stelle und ihres Personals an.

Die seit 1989 geltende Normenreihe EN 45000 regelt die Kriterien für die Begutachtung des organisatorischen Aufbaus, der Ausstattung mit Personal, der technischen Einrichtungen und der Arbeitsweise von Zertifizierungsstellen. DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 (Personenzertifizierung) legt allgemeine Kriterien fest, die eine Personen zertifizierende Stelle zu beachten hat. Zertifizierungen durch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstellen heben sich damit deutlich von dem ungeschützten Zertifizierungsbegriff sonstiger Stellen ab.

Durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifizierte Sachverständige haben ein umfangreiches Prüfungsverfahren auf dem jeweiligen Fachgebiet zu bestehen und damit ihre Qualifikation nachgewiesen.

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Bauschadensbegutachtung
Bau begleitende Qualitätskontrolle